|
1. Einstellen des Rechenverfahrens: Nach der Neuanlage einer Wärmeschutzdatei definieren Sie das Rechenverfahren. Für alle Wohngebäude ist nach Festlegung der EnEV 2009 das Monatsbilanzverfahren zu wählen. Kleinere Gebäude (Anbauten bis zu 50 m² Nutzfläche) oder bauteilweise Ertüchtigungen bestehender Gebäude weisen Sie nach nach Anlage 3 der EnEV nach.
... zum Download des Demo- und Testprogramms Wärmeschutz
Neben den Grundnachweisen nach der EnEV können Sie mit dem Programm die Verbrauchsausweise für bestehende Wohnungs- und Nichtwohnungsbauten erstellen und ausdrucken.
|